Zirkus macht stark III 

Förderkriterien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit seinem Programm „Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung“ außerschulische und zusätzliche kulturelle Bildungsprojekte in lokalen Bildungsbündnissen für Kinder und Jugendliche in Risikolagen. 

Für Förderanträge bei Zirkus macht stark sind folgende Kriterien zu beachten: 

Wer kann Antragsteller*in sein? 

Antragstellende können juristische Personen und Vereine als Zuwendungsempfänger sein.

Eine Schule oder eine Kommune kann keinen Antrag stellen, jedoch der Förderverein einer Schule oder eine kommunale Einrichtung.

Eine Gemeinnützigkeit muss nicht zwingend vorliegen.

Antragstellende müssen zirkuspädagogische Fachkompetenz und möglichst Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Mittel nachweisen (siehe Downloads).

Zuwendungsvoraussetzungen 

Zirkus macht stark fördert nur neue und zusätzliche Projekte, d.h. es darf keine Strukturförderung erfolgen. 

Die Projekte können nur gefördert werden, wenn sie keine Angebote ersetzen, die bisher anderweitig finanziert wurden. 

Projekte, die bereits von Zirkus macht stark finanziert wurden, gelten dann als zusätzlich, wenn überwiegend neue Kinder und Jugendliche erreicht werden, die Aktivitäten zugangsoffen bleiben und sie sich klar vom vorherigen Projekt abgrenzen lassen.

Bei Projekten in Schulen muss die Definition der Außerschulischkeit des BMBF beachtet werden (siehe Downloads).

Bei Projekten in Kitas gibt es besondere Auflagen (siehe Downloads).

Die Projekte dürfen keine Regelangebote ersetzen oder darstellen.

Das Personal der Betreuungseinrichtung kann das Projekt begleiten, sofern es nicht über Fördermittel des Programms finanziert und für die Betreuung der laufenden Gruppen nicht benötigt wird.

Projekte, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zu Verfügung stehen, sind von einer Förderung ausgenommen.

Die Entscheidung für die Teilnahme am Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell und auf freiwilliger Basis getroffen.

 
Lokale Bündnisse 

Für die Umsetzung der Projekte müssen lokale Bündnisse mit mindestens drei Bündnispartnern vorzugsweise aus dem zirkuspädagogischen Bereich, dem Bildungsbereich und dem Sozialraum gebildet werden. Zu den Grundprinzipien der Kooperation gehört die regelmäßige Reflexion der künstlerischen und pädagogischen Arbeit durch die Bündnispartner.

Beispiel: 1.Partner: Ein Zirkus oder Partner mit zirkuspädagogischer Kompetenz, 2.Partner: Ein Sozialraumpartner (z.B. Jugendzentrum, Flüchtlingsinitiative, Kultureinrichtung, Straßensozialarbeit, Nachbarschaftstreffs, lokale Vereine, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten oder Schulen), 3.Partner: Ein Bildungs- oder unterstützender Partner (z. B. lokale Zeitung, Bank, Gemeindeverwaltung, Schule, Kita, etc.).

Die Bündnispartner müssen über geeignete Zugangswege zur Zielgruppe verfügen. Zielgruppe sind 3- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können; auch Kinder und Jugendliche, die über Fluchterfahrungen verfügen oder besonderen Förderbedarf haben, zählen zur Zielgruppe.

Jeder Bündnispartner muss Eigenleistungen in das Bündnis einbringen. Das können die Bereitstellung von Personal, Infrastruktur, Sachmitteln, das Einbringen von Erfahrungen und Kompetenzen sein.

Eine Anteilsfinanzierung durch eigene Mittel oder andere Finanzierungsquellen (Einnahmen, Spenden) ist möglich, aber nicht erforderlich. 

Der antragstellende Bündnispartner ist für die Projektdurchführung und die administrative Abwicklung des Projekts verantwortlich und sogenannter „Letztzuwendungsempfänger“ (LZE).

Die Bündnisse sollen die Wichtigkeit der Zusammenarbeit erkennen und diese aus eigener Kraft über das Förderprogramm Zirkus macht stark hinaus weiterführen. Das Förderprogramm ist ein Impulsgeber. 

Ziel ist es, langfristige Kooperationen auf lokaler Ebene zu etablieren und damit eine Nachhaltigkeit zu erreichen. Zirkus macht stark unterstützt die Bündnisse in Form von Netzwerken und Weiterbildungen bei den Bundesweiten Treffen und Workshops. 

Wichtig ist die Förderung des zivilgesellschaftlichen, ehrenamtlichen Engagements sowie des Wissenstransfers und der Vernetzung auf lokaler Ebene.

 
Förderfähige Ausgaben 

Die förderfähigen Ausgaben sind aufgeschlüsselt in den Musterkalkulationen. Ein Antrag kann mehrere Projekte auch unterschiedlicher Formate mit unterschiedlichen Ausgaben umfassen und einjährig gestellt werden. 

Gefördert werden pro Antragsteller*in bis zu 30.000 € (Inkl. VP). Es gibt die folgenden Formate: Zirkuskurs, Zirkuswoche, Zirkuscamp, Zirkusworkshop, Bündnisworkshops, Bündnistreffen, Fortbildungen Sozialer Zirkus oder das Bundesweite Workshoptreffen. 

Gefördert werden können: 

Honorare und im Einzelfall Personalkosten von Teilzeitbeschäftigten. Alle Honorare sind inklusive Vor- und Nachbereitung.

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche

Projektbezogene zwingend notwendige Sachausgaben (bspw. Verbrauchs- und Arbeitsmaterial)

Miete von Räumen oder Requisiten

Verpflegungs-und Fahrtkosten

Publikationen und Printmaterialien

Es können „geringwertige Wirtschaftsgüter“ bis 800.- € (Brutto) gefördert werden.

Wir prüfen bei der Antragstellung den Betreuungsschlüssel von 1:6 – 1:8 und ob die von uns festgelegten Höchstbeträge für Personal (Honorar + Aufwandsentschädigung) und für Sachkosten eingehalten wurden. Diese sind in der Musterkalkulation am Beispiel von 25 TN ersichtlich.

Im Antrag sind die Ausgaben pauschal anzugeben, im Verwendungsnachweis müssen sie detailliert nachgewiesen werden, d.h. dass alle Ausgaben auf Ausgabenbasis abgerechnet und in eine Belegliste eingetragen werden müssen.

Alle Ausgaben sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.


Nicht förderfähige Ausgaben 

Nicht förderfähig sind u.a. Büromittel und Verwaltungsaufgaben, Investitionen und Anschaffungen, Versicherungen, Wartung und Reparatur von Gegenständen und Anlagen, die der Regelaufgabe, der Grundausstattung und der Instandhaltung der antragstellenden Organisation bzw. des Bündnisses zuzurechnen sind.

Antragstellende erhalten nach Abschluss des Projekts eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7% für die Administration, Organisation und Dokumentation des Projektes. 


Alle Vorgaben der Projektformate und Musterkalkulationen sind einzuhalten, Abweichungen müssen vor Projektbeginn beantragt und vom Projektbüro genehmigt werden.