FAQ

Frequently Asked Questions
  1. Wann liegt eine Bildungsbenachteiligung vor?

Mit den von Zirkus macht stark geförderten Projekten sollen vorrangig bildungsbenach­teiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren gefördert werden, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können oder die über Fluchterfahrungen verfügen.  Es können auch andere Kinder in den Maßnahmen teilnehmen, eine Durchmischung ist erwünscht. Primäre Zielgruppe bleiben jedoch bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.

 

Das BMBF beruft sich bei der Definition der Gruppe der Bildungsbenachteiligten auf den Nationalen Bildungsbericht 2010, der unterschiedliche Risikolagen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen können, benennt. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören demnach:

 

  • Kinder aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil arbeitslos ist

Kinder mit einem Wohnort im ländlichen Raum oder in einem Stadtteil, der als
              sozialer Brennpunkt eingestuft wird

  • Kinder aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Familien
  • Kinder, die bei Alleinerziehenden leben

Die Sozialstruktur des gewählten Sozialraums dokumentiert und gewährleistet in der Regel, dass diese Zielgruppe erreicht wird. Daher ist es wichtig, im Antrag die sozialräumlichen Gegebenheiten genau zu beschreiben.

 

  1. Was ist ein außerschulisches Projekt?

Außerschulisch bedeutet, dass die Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden und die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist. Schulen können zwar als Bündnispartner in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können aber nicht Antragsteller und damit federführender Bündnispartner sein. Siehe Unterlagen zur Förderung der Programmpartner: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/de/foerderrichtlinie-1719.html

 

  1. Was ist ein Bündnis für Bildung?

Ein Bündnis für Bildung ist eine lokale Kooperation von wenigstens drei Partnern, die außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren durchführen. Bündnispartner sind zivilgesell­schaftliche Gruppierungen oder Einrichtungen, die lokal verankert sind und die sich für Kinder und Jugendliche oder im Bereich der kulturellen Bildung engagieren. Die Partner in einem Bündnis sollten über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven verfügen. Beispielsweise bringen sie den Zugang zur Zielgruppe mit ein, Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen und zirkuspädagogischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

 

  1. Wer kann Antragsteller sein?

Antragsteller können Träger der kulturellen Bildung mit zirkuspädagogischer Kompetenz sein, d.h. ein Kinder- und Jugendzirkus oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die sich durch freiberufliche Zirkuspädagogen die Kompetenz ins Haus holt. Schulen oder Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

 

  1. Was ist ein Sozialraum?

Der Sozialraum der Teilnehmenden ist ein wichtiges Kriterium, um nachzuweisen, dass die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen im Sinne der Richtlinie angesprochen wird. Die Akteure in den Bündnissen für Bildung müssen über geeignete Zugangswege zur Zielgruppe verfügen und den Sozialraum kennen, aus dem die Zielgruppe kommt. Zum Sozialraum zählen zum einen die vorhandene Infrastruktur, die Sozialstruktur und die Berücksichtigung weiterer Bildungsakteure und zum anderen die Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder bzw. Jugendlichen (Eltern, Freunde, Freizeitgestaltung etc.).

 

  1. Was ist mit Nachhaltigkeit gemeint?

Ein Ziel, das in „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ verfolgt wird, ist die Förderung einer tragfähigen Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene. Die geförderten Projekte sollen keine punktuellen Aktivitäten sein, sondern ein Angebot für Kinder- und Jugendliche, das über einen längeren Zeitraum besteht und sie nachhaltig in ihrer Entwicklung fördert. Das heißt, es sollen Bildungsprozesse angestoßen werden.

 

  1. Was ist mit Zusätzlichkeit gemeint?

Die beantragten Projekte sollen zusätzlich sein und keine bereits bestehenden Projekte oder  Angebote ersetzen und sie sollen in dieser Form noch nicht stattgefunden haben. Die Förderung durch Zirkus macht stark darf nicht eine frühere Förderung durch den Bund oder das Land ersetzen.

 

  1. Welche Bedeutung spielt das Ehrenamt?

Ein weiteres Ziel des Bundes mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist es, die Zivilgesellschaft zu stärken. Die Einbindung von Ehrenamtlichen in die Projekte ist ausdrücklich erwünscht. Aufwandsentschädigungen können gefördert werden.

 

  1. Können Fördergelder für mehrere Jahre beantragt werden?

Anträge können für den Zeitraum 01.02.2023 bis 31.12.2023 gestellt werden.

 

Antragstellung

 

Wo kann ich den Antrag stellen?

 

In der zentralen Datenbank „Kumasta“ des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unter: https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/

Vor der Anmeldung im Kumasta-System müssen Sie sich zunächst wie folgt registrieren:

1. Wählen Sie auf der Anmeldeseite „Registrieren Sie sich“.
2. Füllen Sie die Felder aus und wählen Sie „Registrieren“.
3. An Ihre E-Mail-Adresse wird eine Bestätigungsmail gesendet.
4. Öffnen Sie die E-Mail und kopieren Sie den Link in die URL-Leiste (Browser-Adressleiste).
5. Es wird die Seite „Passwort eingeben“ angezeigt. Erfassen Sie hier Ihr neues Passwort in dem gleichnamigen Feld. Beachten Sie bitte die angezeigten Passwort-Regeln.
6. Wiederholen Sie in dem nächsten Feld noch einmal Ihr Passwort.
7. Klicken Sie abschließend auf „Absenden“.
8. Gehen Sie auf der Startseite auf „Anmelden“ und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr neues Passwort ein.
9. Wenn die Eingabe vollständig ist, wird Ihnen die interne Startseite angezeigt. Ihr Name befindet sich rechts oben neben „Kontakt“ und „Hilfen“.

Unter den Kumasta-Hilfen finden Sie weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung.

 

Muss ich den Antrag auch per Post an Zirkus macht stark schicken?

Ein Antrag muss per Post eingereicht werden, wenn er von Zirkus macht stark abschließend geprüft ist. Sie erhalten eine Nachricht von Zirkus macht stark, wenn Sie den Antrag per Post unterzeichnet einreichen können.

 

Was kann gefördert werden?

 

Gefördert werden können nur Ausgaben, die für die Durchführung der Projekte notwendig sind:

Honorare, Sachausgaben und Aufwandsentschädigungen. Für jedes Format hat Zirkus macht stark Musterkalkulationsblätter erstellt, die bei der Antragstellung unbedingt beachtet werden müssen. Diese Musterkalkulationen finden Sie unter www.zirkus-macht stark.de.

Nicht gefördert werden kann hauptamtliches Personal und Ausgaben für Verwaltung, Organisation und Koordination. Diese müssen als Eigenleistung des Antragstellers oder im Bündnis erbracht werden.

 

Eigentlich kostet die Maßnahme mehr als wir beantragen, wir finanzieren den Rest mit Spenden oder Drittmittel – geht das?

 

Es können grundsätzlich Eigenmittel eingebracht werden, allerdings ist eine Förderung von 100 % möglich.

 

Was ist der Unterschied zwischen Eigenmittel und Eigenleistung?

 

Eigenmittel sind zum Beispiel Geld aus Eintrittsgeldern oder aus Spenden, sie müssen angezeigt werden, d.h. Antragsteller müssen bei der Erstellung der Nachweise die Summen der Einnahmen angeben.

Eigenleistungen sind Leistungen, die unentgeltlich in das Projekt eingebracht werden, wie zum Beispiel Arbeitsstunden von Personal oder das zur Verfügung stellen von Räumen oder Materialien. Es ist erwünscht, dass Eigenleistungen in das Projekt eingebracht werden. Diese sollen ca. 20 % der Gesamtförderung ausmachen.

 

Wie viel können wir für Ehrenamtliche zahlen?

 

Es können Aufwandsentschädigungen in Höhe von max. 5 € pro Stunde gefördert werden.

 

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